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Verordnung zur Ergotherapie

Sie benötigen für Ergotherapie immer eine Überweisung Ihres Arztes. Für eine Präventivmaßnahme, wie ergonomische Beratung, ist keine Verordnung notwendig.

Eine Verordnung zur Ergotherapie bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder zuständigen Facharzt. Für den Kostenersatz ist im Vorfeld eine chefärztliche Bewilligung der Krankenkasse wichtig.

Nach Abschluss der Therapie reichen Sie die ausgestellte Honorarnote und den Verordnungsschein bei der Krankenkasse ein und ein Teil der Rechnung wird rückerstattet, wieviel richtet sich nach den Tarifen Ihrer Krankenkasse.

Hausbesuchszuschlag (je nach Zeit- und Wegaufwand) wird vor dem ersten Termin telefonisch abgeklärt und wird von der Krankenkasse auch extra refundiert.

 

 

 

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